Kosten einer Geburt: Was trägt die Krankenkasse?

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Kinder sind teuer und kosten bis zum 18. Lebensjahr durchschnittlich rund 100.000 Euro. Doch das ist zu kurz gedacht – die eigentlichen Mehrausgaben für Eltern fangen an, wenn das Baby erst unterwegs ist. Bereits in der Schwangerschaft können Zusatzkosten für bestimmte Behandlungen entstehen, auch die Geburt selbst ist nicht in jedem Fall durch die Leistungen der Krankenkasse abgesichert.

Welche Kosten können entstehen?

Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit – dieser Spruch ist bekannt und stimmt, dennoch befindet sich die Frau in einer Ausnahmesituation und ihr Körper muss extremen Belastungen gewachsen sein. Das geht nicht immer ohne gesundheitliche Probleme ab, die aber nicht in jedem Fall mithilfe der Schulmedizin gemindert werden können oder sollen. Hier helfen die Leistungen eines Naturheilkundler weiter, aber längst nicht jede Krankenkasse übernimmt die Kosten für eine Behandlung beim Homöopathen oder Heilpraktiker.

Entscheidet sich eine Frau für die Betreuung durch eine Hebamme, sind diese Kosten durch die Krankenkasse gedeckt. Möchte die werdende Mutter aber zu Hause oder im Geburtshaus entbinden, kann es je nach Versicherung passieren, dass sie einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Die Kasse übernimmt nur einen festgelegten Höchstsatz, was darüber hinaus geht, muss selbst gezahlt werden. Für eine 24-Stunden-Rufbereitschaft können hier rasch 500 Euro oder mehr zusammenkommen!

Auch bestimmte Kosten, die durch eine Hebammenbehandlung nach der Geburt entstehen, fallen in den Bereich der Eigenleistungen. Kurz: Die Krankenkasse trägt alle die Kosten nicht, die als „medizinisch nicht notwendig“ eingestuft werden. Dass die Behandlungen dazu dienen, die Zeit der Schwangerschaft und nach der Geburt einfach angenehmer werden zu lassen, ist dabei unerheblich.Übernommen werden aber in der Regel die Kosten für die Entbindung im Krankenhaus, dort auch für die Unterbringung von Mutter und Kind in einem Zimmer (nicht Familienzimmer!). Die Krankenversicherung für das Baby ist bei der gesetzlichen Kasse über die Familienversicherung kostenfrei möglich.

Auch die Intensiv-Betreuung bei einer Risikoschwangerschaft wird übernommen, dazu die Kosten für einen Kaiserschnitt, für den Geburtsvorbereitungs- oder den Rückbildungskurs. Die Hebammengebühren dürfen ebenfalls gesetzlich abgerechnet werden, allerdings gelten hier strenge Vorgaben zum Umfang der Leistungen. Die Nachsorgehebamme hat eine bestimmte Anzahl von Terminen, zu denen sie zu der jungen Familie kommt bzw. muss die darüber hinausgehenden Besuche begründen. Liegen beispielsweise Probleme beim Stillen vor, kann die Hebamme ihre Kosten auch dann noch über die gesetzliche Krankenversicherung der Mutter abrechnen, wenn das Baby schon mehrere Monate alt ist.

Bereits in der Schwangerschaft können Zusatzkosten für bestimmte Behandlungen entstehen, auch die Geburt selbst ist nicht in jedem Fall durch die Leistungen der Krankenkasse abgesichert. (#01)

Bereits in der Schwangerschaft können Zusatzkosten für bestimmte Behandlungen entstehen, auch die Geburt selbst ist nicht in jedem Fall durch die Leistungen der Krankenkasse abgesichert. (#01)

Welche Wahlleistungen sind möglich?

Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich im Umfang ihrer Leistungen. Das heißt, dass eine Geburt im Geburtshaus von einer Versicherung bezuschusst wird, eine andere übernimmt die Kosten dafür gar nicht oder in deutlich geringerer Höhe. Auch die Kliniken haben unterschiedliche Gebührensätze für bestimmte Leistungen: Die Unterbringung im Familienzimmer, wo sich die junge Familie gleich besser kennenlernen kann und wo auch der frischgebackene Papa nächtigen darf, ist in der Regel keine Kassenleistung. Das gemeinsame Schlafen von Mutter und Kind in einem Raum (mit anderen jungen Müttern) ist den Kassen zufolge ausreichend für die erste Bindung.

Die Kosten für das Zimmer müssen daher selbst getragen werden und liegen bei rund 100 Euro für ein Einzelzimmer. Ein Zweibettzimmer ist deutlich günstiger, meist werden hier rund 30 Euro als Zuzahlung verlangt. Das wirkliche Familienzimmer, in dem die ganze Familie schlafen darf, liegt zwischen 50 und 100 Euro pro Nacht. Dazu kommt die Verpflegung für den Vater, die nicht in jedem Fall im Preis enthalten ist. Die Kliniken geben über ihre Leistungen separat Auskunft – ein Kostenvergleich kann sich hier durchaus lohnen!
Auch die folgenden Wahlleistungen werden nicht von der Krankenkasse bezahlt, die Kosten dafür müssen privat getragen werden:

  1. Weitere Ultraschalluntersuchungen
    Die Mutterschaftsrichtlinien sehen drei Ultraschalluntersuchungen vor, wobei eine dieser Untersuchungen aus einem Organ-Screening besteht. Dieses kann auf Wunsch erweitert werden, sodass ein 3D-Ultraschall mit Video und Erinnerungsfoto daraus wird – selbstverständlich auf eigene Kosten.
    Liegt der Verdacht auf Entwicklungsstörungen vor, trägt die Krankenkasse die Kosten für die weiteren Ultraschalluntersuchungen. In allen anderen Fällen nicht – möchte die junge Mutter zusätzliche Untersuchungen, weil sie ein hohes Sicherheitsbedürfnis hat, muss sie die Kosten dafür selbst tragen. Sie liegen zwischen 10 und 30 Euro pro Untersuchung – abhängig von den Gebühren, die die Ärzte verlangen.
  2. Ersttrimester-Screening
    Die Kosten für das Ersttrimester-Screening belaufen sich zwischen 80 und 120 Euro. Mit dieser Untersuchung wird das individuelle Risiko des Kindes bestimmt, an einer Trisomie zu leiden. Möglich ist es, verschiedene Trisomien zu untersuchen, unter anderem Trisomie 18 und Trisomie 21 („Down-Syndrom“). Als Kassenleistung gilt diese Untersuchung nur bei einem begründeten Verdacht, der fachärztlich abgeklärt werden soll. Wichtig: Eine Therapiemöglichkeit gibt es hier nicht, wenn bei der Untersuchung ein hohes Risiko für eine Trisomie herauskommt, wird dieses durch eine zusätzliche Untersuchung abgesichert oder widerlegt. Diese weitere Untersuchung birgt aber ein gewisses Fehlgeburtsrisiko. Ob das Ersttrimester-Screening gemacht wird oder nicht, liegt also auch in der Einstellung der Eltern gegenüber ihrem ungeborenen Kind begründet: Käme eine Abtreibung aufgrund des ermittelten Risikos (das nie zu 100 Prozent abgesichert werden kann) infrage oder möchte die junge Mutter das Kind in jedem Fall bekommen?
  3. Toxoplasmose-Test
    Die meisten Menschen bringen ohnehin Antikörper gegen den Erreger der Toxoplasmose mit. Doch wenn nicht und es kommt zu einer Infektion in der Schwangerschaft, kann das verheerende Folgen für das Baby haben: Fehlbildungen und sogar eine Fehlgeburt sind möglich. Die Erreger finden sich vor allem in rohem Fleisch, in Tierkot (vor allem von Katzen und Schweinen) sowie in der Erde. Wenn in einer früheren Schwangerschaft Antikörper nachgewiesen wurden, braucht der Test nicht wiederholt zu werden. Ist das aber nicht der Fall, sollte er (wenn die Meidung der hauptsächlichen Infektionsquellen nicht möglich ist) durchgeführt werden. Die Kosten liegen bei rund 20 Euro.
  4. B-Streptokokken
    Die meisten Frauen hatten schon einmal eine Infektion mit Streptokokken, die unbemerkt wieder vorübergegangen ist. Ein Problem liegt nur vor, wenn eine Infektion im Gange und die Frau schwanger ist. Bei der Geburt werden die Erreger an das Baby übertragen, was sogar zum Tod des Kindes führen kann. Um eine Infektion zu vermeiden, wird sofort eine Antibiotika-Therapie eingeleitet, die sich auch auf das Baby erstreckt. Eine Geburt im Geburtshaus oder zu Hause ist mit nachgewiesenen ß-Streptokokken nicht möglich. Die Kosten für eine Untersuchung per Abstrich liegen bei etwa 20 bis 25 Euro.

Video: Mami TV – Folgende Wunschleistungen kannst du wählen

Private Zusatzversicherung sinnvoll?

Zur Beantwortung dieser Frage sollte jede Frau selbst wissen, wie groß ihr Sicherheitsbedürfnis ist. Betrachtet sie die Schwangerschaft und Geburt als natürliche Sache, in die so wenig wie möglich eingegriffen werden sollte und wo bestenfalls alles selbst seinen Lauf nimmt? Oder ist die Angst wegen einer Fehlbildung des Kindes sehr groß, gab es früher bereits Fehlgeburten oder liegt gar ein begründeter Verdacht auf eine Erkrankung vor? Wer weiß, wie viel Sicherheit gewünscht wird, kann sich mit einer privaten Krankenzusatzversicherung gegen die Kosten absichern. Diese Versicherung übernimmt dann alle die Kosten, die nicht durch die gesetzliche Krankenkasse getragen werden.

Natürlich trägt auch diese Versicherung nicht alle Kosten – wer meint, nun täglich einen Ultraschall bekommen zu können, irrt sich.
Um die Leistungen der privaten Zusatzversicherung beanspruchen zu können, ist es wichtig, den Vertrag ausreichend lange im Voraus geschlossen zu haben. Denn die Wartezeit beträgt hier acht Monate – im Idealfall wird die Versicherung also abgeschlossen, wenn der Kinderwunsch besteht. So können bei richtiger Zeitplanung diese bezahlten Zusatzleistungen bereits zu Beginn der Schwangerschaft genutzt werden.

Im Hinblick auf das Familienzimmer, welches durch die private Zusatzversicherung übernommen wird, bleibt zu sagen, dass keine Krankenversicherung das Wunschzimmer garantieren kann. Das heißt, dass eine junge Familie womöglich ein anderes Zimmer angeboten bekommt als das, welches sie sich vorab angesehen hat und welches sie gern haben möchte. Die Auslastung der Klinik ist hier ausschlaggebend – wer zuerst ein Kind bekommt, bekommt auch das Zimmer zuerst. Doch auch gesetzlich Versicherte ohne Zusatzversicherung können Glück haben: Kommt das Baby in einer „geburtenarmen“ Zeit, steht vielleicht ein Einzelzimmer zur Verfügung und das zum Tarif der gesetzlichen Krankenkassen, ohne Zuzahlung und ohne Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung. Dies ist allerdings ein Glücksfall, auf den natürlich niemand von vornherein bauen kann.

Eine private Zusatzversicherung ist für das Baby nicht zwingend nötig, denn auch die oftmals angepriesene Zahnzusatzversicherung ist erst einmal verzichtbar. (#02)

Eine private Zusatzversicherung ist für das Baby nicht zwingend nötig, denn auch die oftmals angepriesene Zahnzusatzversicherung ist erst einmal verzichtbar. (#02)

Zusatzversicherung für das Baby

Sind die Eltern privat krankenversichert, muss für das Baby eine eigene Versicherung abgeschlossen werden, die auch mit eigenen Beiträgen einhergeht. Gesetzlich versicherte Eltern hingegen können auf die Familienversicherung bauen, die Kinder kostenlos versichert. Nach Einsenden des entsprechenden Formulars und Übersendung der Geburtsurkunde ist die Versicherung gültig und das Kleine kann alle Leistungen in Anspruch nehmen, die die Kasse anbietet. Teilweise wird sogar ein Begrüßungspaket versendet, dessen Inhalt sich natürlich auf das Angebot der Kasse bezieht (Erinnerungskalender an Vorsorgetermine, Aufklärung über Impfungen etc.).

Eine private Zusatzversicherung ist für das Baby nicht zwingend nötig, denn auch die oftmals angepriesene Zahnzusatzversicherung ist erst einmal verzichtbar. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt auch die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, allerdings sind mit dieser zahlreiche Zusatzleistungen verbunden. Wer damit rechnet, dass der Nachwuchs irgendwann eine solche Behandlung brauchen wird (etwa, weil eine familiäre Vorbelastung vorhanden ist), sollte daher über eine Zusatzversicherung nachdenken.

Ansonsten haben die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherungsschutz in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut und Kinder sind inzwischen umfassend versichert. Das gilt zum Beispiel auch für viele Impfungen. Diese werden von den Kassen getragen, wenn sie den Impfempfehlungen der STIKO entsprechen. Einige Kassen tun sich hierbei besonders hervor und übernehmen Impfungen schon lange vor anderen Krankenversicherungen. Vor dem Abschluss lohnt es sich für Eltern, den Leistungskatalog der Versicherungen miteinander zu vergleichen. Die Beitragssätze sind überall gleich hoch – doch Vorsicht: Viele Kassen erheben Zusatzbeiträge, die je nach Prozentsatz durchaus zu Buche schlagen können.


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