In knapp vier Jahren wird das Kindergeld abgeschafft und durch die Kindergrundsicherung ersetzt. Für Familien bedeutet dies eine grundlegende Veränderung in der finanziellen Unterstützung für ihre Kinder. Hier sollten Eltern sich frühzeitig informieren, um gezielt vorsorgen zu können.
Wie weit verbreitet ist Kinderarmut wirklich?
Die Kindergrundsicherung als neues Konzept der finanziellen Unterstützung für Familien mit Kindern soll ab 2025 das bisherige System des Kindergeldes und des Kinderzuschlags ersetzen. Ziel ist es, für eine bessere Absicherung von Kindern und Familien zu sorgen und Kinderarmut in Deutschland zu bekämpfen.
Die Einführung der Kindergrundsicherung als Beitrag zur gerechteren Verteilung von Ressourcen und zur Schaffung von Chancengleichheit für Kinder
Schon im Jahr 2000 forderte der Verband alleinerziehender Mütter und Väter zusammen mit anderen Verbänden ein höheres Kindergeld, da die tatsächlichen Kosten für ein Kind deutlich höher sind als die gezahlte Summe. Diese Diskrepanz hat sich in den letzten 25 Jahren noch vergrößert und kann durch eine Kindergrundsicherung ausgeglichen werden.
Eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung zeigt, dass mehr als jedes fünfte Kind und jeder vierte junge Erwachsene in Deutschland von Armut bedroht sind. Insgesamt sind rund 2,9 Millionen Kinder und 1,55 Millionen junge Erwachsene davon betroffen. Die Kindergrundsicherung als neue Form der finanziellen Unterstützung soll diese Situation verbessern.
Die steigende Armutsquote von Familien in Deutschland bereitet dem Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) große Sorgen. Viele Eltern können die Kosten für ihre Kinder nicht mehr tragen und müssen auf elementare Dinge wie Kleidung, Lebensmittel oder Bildungsmöglichkeiten verzichten.
Familien aufgepasst: Ab 2025 gibt es die Kindergrundsicherung – Was bedeutet das für euch?
Die Einführung einer Kindergrundsicherung in Deutschland steht bevor, doch der genaue Betrag, den Familien erhalten werden, ist noch unklar. Laut dem Verein „Kindergrundsicherung – Verein für soziales Leben“ wird der Gesetzesentwurf voraussichtlich erst im Herbst 2023 veröffentlicht.
Die Kindergrundsicherung beinhaltet einen Garantiebetrag, der pro Kind und alle zwei Jahre angepasst wird. Dieser Garantiebetrag beträgt derzeit 250 Euro und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Zusätzlich erhalten Familien einen Zusatzbetrag, der aus verschiedenen Leistungen wie der Kinderwohnkostenpauschale und der Pauschale für Bildung und Teilhabe besteht. Dieser Zusatzbetrag variiert je nach Alter und Einkommen des Kindes und der Eltern, um das Existenzminimum des Kindes abzudecken. Der maximale Betrag liegt derzeit bei 573 Euro.