Finanzielle Unterstützung für junge Familien

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Junge Familien haben in Deutschland durch die Inanspruchnahme verschiedener finanzieller Leistungen die Möglichkeit, ihre Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise ruhen zu lassen, um sich um die Betreuung und Erziehung ihres Nachwuchses zu kümmern.

Infografik: Elterngeld im Überblick

Infografik: Elterngeld im Überblick

Das Mutterschaftsgeld wird von den gesetzlichen Krankenkassen in den Schutzfristen, das heißt  sechs Wochen vor beziehungsweise acht Wochen nach der Entbindung, an freiwillig und pflichtversicherte Mitglieder gezahlt. Die Höhe richtet sich dabei nach dem durchschnittlichen Nettogehalt der Mutter der letzten drei Monate.

Die Krankenkasse zahlt 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt der durchschnittliche Lohn diesen Betrag, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Differenz zu zahlen. Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Elterngeld soll es Müttern und Vätern möglich machen, sich nach der Geburt ihres Kindes für einen bestimmten Zeitraum aus dem Berufsleben zurückzuziehen, um sich der Betreuung ihres Nachwuchses zu widmen. Elterngeld wird für maximal 14 Monate gezahlt. Den Zeitraum können die Eltern dabei frei untereinander aufteilen; ein Elternteil kann mindestens zwei und maximal zwölf Monate in Anspruch nehmen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoentgelt des jeweiligen Elternteils der letzten zwölf Monate.

Bei einem Gehalt zwischen 1000 und 1200 Euro beträgt die Ersatzrate 67 %. Geringverdiener erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro. Der Höchstsatz liegt bei 1800 Euro.

Das Kindergeld wird einkommensunabhängig gezahlt und beträgt für das erste und zweite Kind 184 Euro. Dieser Betrag wird bis zum 18. Lebensjahr beziehungsweise für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt. Die Beantragung erfolgt bei den Familienkassen der jeweiligen Agenturen für Arbeit.

Über weitere finanzielle Leistungen für junge Familien informiert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf ihrer Homepage (http://www.bmfsfj.de).


Bildnachweis: © freeimages.com – Benjamin Earwicker

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