Mutterschutz und Zwischenzeugnis: Vor der Babypause unbedingt ein Zeugnis verlangen

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Vor der Verabschiedung in den Mutterschutz ein Zwischenzeugnis einfordern? Experten raten unbedingt dazu, immerhin können sich im Laufe der Zeit umfassende Veränderungen und Umstrukturierungen ergeben.

Zwischenzeugnis und Mutterschutz: Auf die neue Lage vorbereitet sein

Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Geburt. Meist schließt sich dann die Elternzeit an, die rund ein Jahr dauert. Abhängig ist die genaue Dauer davon, ob sich beide Eltern die Elternzeit teilen oder ob nur ein Elternteil die Kinderbetreuung übernimmt. Fakt ist: Mutterschutz und Elternzeit umfassen einen langen Zeitraum, in dem sich am Arbeitsplatz vieles ändern kann.

Das bedeutet wiederum, dass sich die werdende Mutter gut absichern sollte – auch für den Fall, dass sie sich nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz mit einer Kündigung konfrontiert sieht. Ein Zwischenzeugnis sollte daher unbedingt vor dem Mutterschutz beantragt werden. Arbeitgeber können einer solchen Forderung gelassen entgegenblicken, wenn sie rechtssichere Zwischenzeugnisse mit passenden Tools erstellen, denn dann sind die Zeugnisse weitaus weniger aufwendig als befürchtet. Sie lassen sich schnell, sicher und individuell erstellen.

Das berechtigte Interesse als Voraussetzung

Soll vor dem Mutterschutz ein Zwischenzeugnis angefordert werden, muss das sogenannte „berechtige Interesse“ vorliegen. Der Grund ist, dass es keinen Rechtsanspruch auf ein zwischendurch erstelltes Zeugnis gibt, sofern nicht der Arbeits- oder Tarifvertrag bzw. eine Betriebsvereinbarung etwas anderes vorsieht.

Wer nun eine Möglichkeit sucht, einen Rechtanspruch auf sein Zwischenzeugnis anzumelden, hat meist Pech. Anders sieht es aus, wenn eine Angestellte Mutter wird, denn die Elternzeit gilt sehr wohl als Grund für ein berechtigtes Interesse. Die Arbeitsgerichte begründen das mit den persönlichen Veränderungen, denen eine Mutter ausgesetzt ist und mit den nicht sicher absehbaren Lebensumständen.

Soll vor dem Mutterschutz ein Zwischenzeugnis angefordert werden, muss das sogenannte „berechtige Interesse“ vorliegen. ( Foto: Adobe Stock - Elnur )

Soll vor dem Mutterschutz ein Zwischenzeugnis angefordert werden, muss das sogenannte „berechtige Interesse“ vorliegen. ( Foto: Adobe Stock – Elnur )Soll vor dem Mutterschutz ein Zwischenzeugnis angefordert werden, muss das sogenannte „berechtige Interesse“ vorliegen. ( Foto: Adobe Stock – Elnur )

Darum ist das Arbeitszeugnis vor der Mutterschutzzeit wichtig

Das Zeugnis, das rechtzeitig vor Beginn der Elternzeit beantragt werden muss, ist aus vielerlei Gründen wichtig:

  • mögliche berufliche Neuorientierung der jungen Mutter
  • eventuelle Insolvenz des bisherigen Arbeitgebers während Mutterschutz und Elternzeit
  • Neubesetzung der Leitungsebene im Unternehmen
  • Bindungswirkung des Zwischenzeugnisses

Wenn die junge Mutter nach der Elternzeit feststellt, dass sie gar nicht mehr auf ihre Stelle zurückkehren möchte und ein endgültiges Arbeitszeugnis verlangt, hat das Zwischenzeugnis die angesprochene Bindungswirkung. Der Arbeitgeber wird dann kein völlig konträres Bild zeichnen, sondern sich an die wohlwollenden Worte des ersten Zeugnisses halten.

Die Gründe für ein Arbeitszeugnis genauer betrachtet

Die Elternzeit nur mit Zwischenzeugnis beginnen? Auf jeden Fall, meinen Arbeitsrechtler. So ist die junge Mutter für alle Eventualitäten gerüstet, die sich aus der langen Zeit daheim mit dem Baby ergeben können. Nicht immer möchte sie danach auf die vorige Stelle zurückkehren.

Teilweise hat die Frau vielleicht auch andere Vorstellungen beispielsweise zur Arbeitszeitregelung, die seitens des Unternehmens nicht umgesetzt werden können. Durch das Arbeitszeugnis ist zumindest eine Bewerbung in einem anderen Unternehmen problemlos möglich. Die folgenden Gründe für die Ausstellung des Zeugnisses vor dem Beginn der Mutterschutzzeit sind nachvollziehbar.

Der Abschied fällt schwer aber mit einem guten Zwischenzeugnis geht es etwas leichter ( Foto:  Adobe Stock   Viacheslav Lakobchuk_)

Der Abschied fällt schwer aber mit einem guten Zwischenzeugnis geht es etwas leichter ( Foto: Adobe Stock Viacheslav Lakobchuk_)

Die Berufspläne ändern sich

Werdende Mütter starten voller Euphorie in die Mutterschutzfrist und können sich zu dem Zeitpunkt noch nicht vorstellen, dass sich ihr Leben vollständig verändern wird. Sie sind sicherlich als ein wenig blauäugig zu bezeichnen, wenn sie der Meinung sind, sie könnten die Karriere eins zu eins so verfolgen wie vor der Elternzeit. Wie gut, wenn sie vorbereitet sind und sich notfalls woanders bewerben können!

Mit dem Arbeitszeugnis ist das leicht möglich und es ist deutlich einfacher, ein solches zu bekommen, wenn noch der normale Arbeitsalltag herrscht. Wer aus der Elternzeit oder aus dem Mutterschutz heraus ein solches Zeugnis anfordert, wird meist mit mehrmaligem Erinnern rechnen müssen. Wichtig: Werdende Mütter sollten sich eine Antwort auf die Frage, ob sie denn nach der Elternzeit nicht mehr zurückkommen wollen, zurechtlegen.

Neue Aufgaben nach der Elternzeit

Für die Zeit, in der sich die Angestellte in Mutterschutz und Elternzeit befindet, wird meist nach einer Vertretung gesucht. Vielleicht macht diese aber ihre Aufgabe so gut, dass sie bald schon nicht mehr die Vertretung ist, sondern die rechtmäßige Stelleninhaberin? Die frischgebackene Mutter sieht sich dann mit einer anderen Position und neuen Aufgaben konfrontiert, wenn sie in das Unternehmen zurückkehrt.

Was viele nicht wissen: Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, die Stelle frei zu halten! Er kann auch eine gleichwertige Position anbieten, die aber in einer ganz anderen Abteilung sein kann. Es ist durchaus hilfreich, wenn zuvor bereits ein Zwischenzeugnis ausgestellt worden ist, mit dem die bisherigen Leistungen dokumentiert wurden. So steht einer raschen Bewerbung in einem anderen Unternehmen nichts mehr im Wege.

Teilweise haben während der Elternzeit auch komplexe Umstrukturierungen stattgefunden oder das Unternehmen hat sich mit einer anderen Firma zusammengeschlossen. So kann es sein, dass von den einstigen Aufgabengebieten nichts mehr übrig ist und eine völlige Neuorientierung nötig wird. In einigen Fällen kann diese durchaus angenehm sein, häufig aber werden die Erwartungen enttäuscht. Dann ist es besser, sich direkt neu zu bewerben. Kein Problem, weil schließlich das Zwischenzeugnis vorliegt!

Neuer Chef wurde eingesetzt

Der bisherige Chef kannte die Stelleninhaberin und konnte ihr dementsprechend auch mit Leichtigkeit ein wohlwollendes Arbeitszeugnis ausstellen. Wenn er das nicht gemacht hätte und in der Zeit des Mutterschutzes bzw. in der Elternzeit wird ein anderer Chef eingesetzt, wird es mit dem Arbeitszeugnis deutlich schwieriger.

Dieses kann nur sehr allgemein gehalten werden und berichtet nicht über die tatsächlichen Leistungen. Das kann zwar teilweise von Vorteil sein, doch in den meisten Fällen wird es sich negativ auswirken. Die Dokumentation der bisherigen Leistungen sollte daher unbedingt stattfinden, wenn ein gutes Verhältnis zum bisherigen Chef vorhanden ist.

Das Chef-Problem kann sich auch anderweitig als nur in der Unfähigkeit, ein Zeugnis über die bisherigen Leistungen zu verfassen, äußern. Was ist, wenn die Stelleninhaberin und der neue Chef persönlich nicht miteinander klarkommen? Dann dürfte es schwer werden, ein wohlwollendes Zeugnis zu erhalten. Wie gut, wenn ein Zwischenzeugnis vorliegt, das nun für Bewerbungen genutzt werden kann!

Um vor dem Mutterschutz ein Arbeitszeugnis zu erhalten, ist nur ein formloser Antrag an den Vorgesetzten oder an die Personalabteilung nötig. ( Foto:  Adobe Stock  Syda Productions )

Um vor dem Mutterschutz ein Arbeitszeugnis zu erhalten, ist nur ein formloser Antrag an den Vorgesetzten oder an die Personalabteilung nötig. ( Foto: Adobe Stock Syda Productions )

Korrekte Inhalte und formelle Vorgaben berücksichtigen

Um vor dem Mutterschutz ein Arbeitszeugnis zu erhalten, ist nur ein formloser Antrag an den Vorgesetzten oder an die Personalabteilung nötig. Meist muss dieser Wunsch noch nicht einmal schriftlich geäußert werden, sondern ein Anruf bei der verantwortlichen Person ist ausreichend. Wichtig ist, dass an ein Zwischenzeugnis die gleichen Anforderungen gestellt werden, die für ein reguläres Arbeitszeugnis gelten.

Die Inhalte des Zwischenzeugnisses beziehen sich auf die Art der Tätigkeit, auf die Dauer der Beschäftigung sowie auf besondere Leistungen, Erfolge und Fähigkeiten der Arbeitnehmerin. Dabei darf nicht deutlich werden, dass der Arbeitgeber mit dem Mutterschutz nicht einverstanden ist, weil nun eine Arbeitskraft fehlt! Es kann sich allerdings positiv auswirken, wenn deutlich wird, dass das zeitweise Ausfallen der Mitarbeiterin problematisch für das Unternehmen wird.

Wichtige Inhalte im Zwischenzeugnis

Wird vor dem Eintritt in den Mutterschutz ein Arbeitszeugnis erstellt, sollte darin erwähnt werden, dass es sich nicht um ein Abschlusszeugnis für den Job handelt. Es ist von einem weiterhin bestehenden Arbeitsverhältnis auszugehen, ein Zeitpunkt für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist nicht in Sicht.

Wichtig: Es dürfen keine Geheimcodes verwendet werden! Diese sind für jede Art des Arbeitszeugnisses tabu und dürfen seitens des Personalers oder Chefs auch dann nicht verwendet werden, wenn er frustriert über den zeitweisen Ausfall der Mitarbeiterin ist.

Scheinbar nette Aussagen können sich höchst negativ für den weiteren beruflichen Werdegang der Mitarbeiterin auswirken. Dies ist auch der Grund, warum die Betreffende das Zeugnis besser nicht selbst schreiben sollte, wenn sie die Bedeutung der Geheimcodes nicht kennt. Wird das selbst verfasste Arbeitszeugnis dem Chef vorgelegt und segnet es dieser ab, kann es in der Regel nicht noch einmal verändert werden, weil bestimmte Aussagen als negativ erkannt wurden.

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