Die Lese-Rechtschreib-Schwäche betrifft in Deutschland mehr Kinder als gedacht. Hierbei handelt es sich inzwischen um eine anerkannte Lernschwäche, bei der es möglich ist, mit Therapien zu arbeiten. Dennoch sind diese Therapien nicht ganz günstig und Eltern stellen sich natürlich die Frage, ob eine Kostenübernahme der Krankenkasse bei LRS möglich ist.
LRS entdecken – woran erkenne ich die Lernschwäche bei meinem Kind?
Die Lese-Rechtschreib-Schwäche, kurz auch als LRS bezeichnet, ist etwas, vor dem Eltern besonders dann Angst haben, wenn ihr Kind in die Schule kommt. Hier wird sich zeigen, ob der Nachwuchs durch eine Schwäche betroffen ist. Es gibt einige Anzeichen, die durchaus ein Hinweis darauf sein können, dass eine LSR vorliegt- Diese möglichen Anzeichen sind:
- besonders auffälliges Stocken beim Lesen
- die Lesegeschwindigkeit ist gering
- Wörter oder auch Buchstaben und Silben werden vertauscht
- das Kind versteht nicht, was es gelesen hat
- Wörter werden mehrfach, auch unterschiedlich, falsch geschrieben
- die Handschrift ist unleserlich
- es treten auch beim Abschreiben Fehler auf
- Fehler in der Grammatik und der Interpunktion
- die Handschrift ist unleserlich
Teilweise ist auch ein Zusammenhang erkennbar, wenn das Kind in anderen Fächern Probleme hat. Diese hängen häufig damit zusammen, dass betroffene Kinder die Aufgabenstellungen beim Lesen nicht richtig erkennen und darauf basierend Fehler machen.
Therapiemöglichkeiten bei betroffenen Kindern
Die Förderung von Kindern mit einer LRS ist ganz besonders wichtig. Daher sollten Eltern bereits frühzeitig darauf achten, ob sich Anzeichen zeigen und ihr Kind bei einem Verdacht testen lassen. Es gibt verschiedene Therapiemöglichkeiten, die dabei helfen können, die LRS abzuschwächen und daher dafür zu sorgen, dass der Nachwuchs in der Schule gut mitkommt. Es reicht nicht aus, wenn die Eltern einfach beim Lernen unterstützen. Die Therapien sollten von ausgebildeten Fachleuten durchgeführt werden. Viele Schulen sind nicht darauf eingerichtet, die betroffenen Kinder richtig zu betreuen. Das Problem ist, dass Kinder mit einer LRS dann einfach nur mitlaufen und schnell den Anschluss verlieren können.
Die Suche nach einem Therapeuten gestaltet sich nicht ganz einfach. Wenn Eltern unsicher sind, dann können sie sich an den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. wenden. Der Vorteil ist, dass dieser Verband einen Standard entwickelt anhand. Auf dieser Basis fällt die Suche nach einem Therapeuten leichter.
Kostenübernahme der Krankenkassen bei LRS – als Krankheit nicht anerkannt
Auch wenn es sich bei der LRS um eine anerkannte Lernschwäche handelt, so ist dies nicht gleichzustellen mit einer anerkannten Krankheit. Das heißt, eine Kostenübernahme der Krankenkassen bei LRS wird es eher nicht geben. In erster Linie muss erst einmal die LRS festgestellt werden. Dafür gibt es einen Test, der von Ärzten durchgeführt wird. Bei der ICD-10 handelt es sich um eine Berechnungsgrundlage für Leistungsvergütung, die für Ärzte gilt. Hier gibt es einen Hinweis auf die Lese-Rechtschreib-Schwäche, die jedoch dennoch keine Erkrankung oder Behinderung darstellt. Dennoch wird die LRS auf der Basis von ICD-10 gestellt und dies wird auch auf den Förderbogen vermerkt. Wenn dieser Bogen dann an die Krankenkassen geht, ist eine Ablehnung sehr wahrscheinlich.
Hinweis: Es gibt Ausnahmen, die hier eintreten können. So ist es möglich, dass ein Kind zusätzlich eine Wahrnehmungsstörung oder eine auditive Verarbeitungsstörung aufweist. Ist diese der Fall und kann dies mit einer Diagnose nachgewiesen werden, dann ist eine Kostenübernahme der Krankenkassen bei LRS möglich.
Eltern, die einen Ablehnungsbescheid der Krankenkassen erhalten, haben dennoch eine weitere Möglichkeit. So ist es möglich, den Bescheid an das Jugendamt zu senden und hier eine Übernahme der Kosten anzufordern. Dies ist nur dann möglich, wenn es keine Option gibt, eine Förderung durch schulische Maßnahmen in Anspruch zu nehmen. Dazu kommt, dass die LRS hier nachweislich eine andauernde Störung sein muss, die für das Kind auch eine seelische Belastung darstellt. Ein Nachweis dieser Fakten ist nicht ganz einfach.
LRS-Therapie – mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Da eine Kostenübernahme der Krankenkassen bei LRS nicht wahrscheinlich ist, müssen Eltern die Kosten hier meist selbst tragen. Eine Diagnostik ist kostenlos möglich. Allerdings sind die Wartezeiten bei den Ärzten recht lang. Wenn die Diagnose dann steht und ein Therapie in Anspruch genommen wird, dann wird meist pro Therapiemonat abgerechnet. Die Kosten für den Monat können variieren und sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Im Schnitt bewegen sie sich jedoch zwischen 100 und 250 Euro für den Monat. Wie lange die Förderung notwendig ist, ist abhängig vom betroffenen Kind.
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